Digitale Wahlen Jede Stimme zählt

Digitale Wahlen

Briefwahl, Personen- und Listenwahl, Vertreterwahlen und Online-Wahlen: Mit GENOLIVE® Voting können B2B-Unternehmen, Genossenschaftsbanken, Verbände und Jugendparlamente komfortabel rechtssichere digitale Wahlen durchführen. Das Live-Voting für Haupt-, General-, Mitglieder- oder Vertreterversammlung ist für jede Zielsetzung die richtige Wahl. Unkompliziert lassen sich auch Wahlen für Studierendenparlamente oder beliebte Live-Umfragen realisieren.

Live-Voting

Live-Votings werden überall da eingesetzt, wo nach einer kurzen Abstimmung direkt das Ergebnis vorliegt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Haupt- oder Mitgliederversammlung. Sowohl auf digitalen oder hybriden, aber auch ganz klassischen Präsenzversammlungen wird GENOLIVE® Voting eingesetzt, um rechtssicher und effizient Beschlüsse zu fassen.

Digitale Wahlen mit Live-Voting: Jede Stimme zählt
Digitale Abstimmungen und Wahlen im festen Zeitraum via Smartphone

Abstimmung im festen Zeitraum

Digitale Abstimmungen über einen vorher festgelegten Zeitraum sind das digitale Pendant zur klassischen Wahl mit Stimmzettel. Egal ob Studienparlament, Betriebsrat, Vertreterwahl: Ihre Zielgruppe erhält einen Wahlcode und kann mit diesem online im vorher festgelegten Zeitraum abstimmen. Digitale Wahlen sind mit einer Briefwahl oder Präsenzwahl kombinierbar.

Sie möchten eine digitale Versammlung durchführen?

Features für digitale Wahlen

Ob Sie sich für eine offene oder geheime Abstimmung, eine Listen- oder Personenwahl entscheiden – GENOLIVE® Voting bietet eine breite Palette von Funktionen. Die vielseitige Plattform ermöglicht die komfortable und rechtssichere Digitalisierung Ihrer Wahlprozesse, unabhängig von den Anforderungen Ihrer Wahlordnung. Die Online-Abstimmungen sind selbstverständlich an Ihr Corporate Design angepasst und erfüllen die strengen Vorgaben der BSI-CC für digitale Wahlen.

Datenschutz und IT-Sicherheit steht bei uns immer an oberster Stelle. Durch die langjährige Zusammenarbeit mit Finanzdienstleister:innen, Spitzenverbänden und Unternehmen ist es für uns selbstverständlich hier allerhöchste Standards an unsere Dienstleister:innen, aber vor allem an uns selbst, anzulegen.

So wurde das gesamte Voting-Modul nach den Vorgaben der „BSI-CC-PP-0037-2008  Common Criteria Schutzprofil für Basissatz von Sicherheitsanforderungen an Online-Wahlprodukte“ entwickelt und mehrfach getestet, unsere Rechenzentren befinden sich alle in Deutschland und sind nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Zudem werden wir als Dienstleister durch einen externen Anbieter zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft. Auch unsere Software wird regelmäßig bei s.g. Penetrationstests auf die Sicherheit vor Hackerangriffen getestet.

Es stehen Ihnen sowohl offene, als auch geheime Abstimmungen zur Verfügung. Bei einer offenen Wahl lässt sich genau zuordnen, welche oder welcher Wähler:in wie abgestimmt hat. Bei einer geheimen Wahl lässt sich nicht nachvollziehen, welche Wahl getroffen wurde. Ähnlich wie bei einer Briefwahl findet hier systemseitig eine Trennung zwischen Wähler:in und Wahl statt, sodass niemals nach erfolgter Wahl eine Zuordnung zum Wählenden erfolgen kann.

GENOLIVE® Voting bietet zahlreiche unterschiedliche Abstimmungsvarianten, die für einzelne Abstimmungen innerhalb einer Wahl auch frei kombiniert werden können. Ganz egal, ob Sie einfache „Ja, Nein, Enthaltung“ Fragen haben oder Listenwahlen, wo mehrere Optionen ausgewählt werden können. Die digitale Wahl passt sich perfekt an Ihre Wahlordnung an. Auch lassen sich problemlos Verhältniswahlen darstellen, wo die Teilnehmer:innen eine vorher festgelegte Anzahl an Stimmen auf die verschiedenen Optionen verteilen können.

Stimmrechtsübertragungen sind besonders bei digitalen Versammlungen oft eine Herausforderung. Mit GENOLIVE® Voting sind Stimmrechtsübertragungen einfach zu handhaben. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob die Empfänger:innen der Stimmrechte einzeln für die übertragenen Stimmen abstimmen sollen oder ob zusammen für alle zugeordneten Stimmrechte abgestimmt werden soll.

Mit unterschiedlichen Wählergruppen können Sie steuern, welcher Abstimmungspunkt für welche Wahlgruppe freigeschaltet ist. So kann z.B. Wählergruppe A bei allen Abstimmungspunkten abstimmen und Wählergruppe B nur bei bestimmten. Mit der digitalen Wahl von Conventex lassen sich so sogar mehrere Abstimmungen für unterschiedliche Zielgruppen in einer Wahl kombinieren.

Haben Sie nur eine Wählergruppe, aber bestimmte wahlberechtigte Personen sollen für einzelne Abstimmungspunkte ausgeschlossen werden, ist auch dies kein Problem mit GENOLIVE® Voting. So können Sie z.B. bei der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat diese von der Enlastungsabstimmung ausschließen.

Sie können den Wählern optional anbieten Ihre Stimmabgabe zurückziehen und erneut abzustimmen, solange der Abstimmungspunkt noch geöffnet ist. Hilfreich kann dies bei längeren Abstimmungsphasen sein.

Die digitale Wahl von Conventex wurde für revisionssichere Abstimmungen entwickelt. Die gesamte Wahl wird kryptographisch verschlüsselt und ist somit vor nachträglicher Änderung geschützt. Im Abstimmungsbericht, den Sie am Ende einer Abstimmung erhalten, finden Sie immer die digitale Revisionssicherung. Zudem überprüft sich die digitale Wahl selbstständig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch Backups und Zugriffsberechtigungen ist die Wahl zudem vor unbefugten Zugriff gesichert und ein Verlust ist ausgeschlossen.

Online-Wahlen mit GENOLIVE® Voting können mehrsprachig ausgeführt werden. Neben Deutsch ist die digitale Wahl in zwölf weiteren Sprachen durchführbar.

Dazu zählen:

  • Dänisch
  • Englisch
  • Finnisch
  • Französisch
  • Holländisch
  • Italienisch
  • Norwegisch
  • Polnisch
  • Schwedisch
  • Spanisch
  • Slowakisch
  • Tschechisch

Jetzt mit GENOLIVE® Voting durchstarten!

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für Ihre digitale Wahl, präsentieren Ihnen die Funktionen und besprechen Ihre Anforderungen.

Noch Fragen zur digitalen Wahl?

Die Fragen im Abstimmungsmodul lassen sich frei nach Ihrer Vorstellung für digitale Wahlen kreieren. Ob Sie einfach Ja-/Nein-/Enthaltung-Fragen stellen, Listen- oder Personenwahlen anbieten ist genauso Ihnen überlassen, wie die Anzahl der Fragen. Selbst gewichtete Abstimmungen sind mit der digitalen von Conventex problemlos umzusetzen. In der gemeinsamen Vorbereitung werden wir die Fragen in das System einspeisen, sodass der Wahlleiter dann passend jeden einzelnen Tagesordnungspunkt aktivieren kann.

Bei einer geheimen Abstimmung lässt sich zwar genau nachvollziehen, wer der Veranstaltung beigewohnt hat und wer sein Wahlrecht wahrgenommen hat, allerdings wird die Abstimmung anonymisiert.

Im Gegensatz dazu ermöglicht eine offene Abstimmung die Nachverfolgung der individuellen Stimmabgabe.

Die geheime digitale Wahl lässt sich am besten mit einer Briefwahl vergleichen. Zum Zeitpunkt der Stimmabgabe wird vermerkt, dass die Person abgestimmt hat. Gleichzeitig erfolgt jedoch eine Trennung zwischen der gewählten Abstimmungsposition und der stimmberechtigten Person. Selbst unsere Entwickler und Administratoren können dann nicht nachvollziehen, wie jede Person abgestimmt hat, da dies technisch unmöglich ist.

Dies stellt kein Problem dar. Mit der digitalen Wahl von Conventex kann bei jedem Abstimmungspunkt festgelegt werden, welcher Personenkreis abstimmungsberechtigt ist. So kann z.B. bei der Entlastung des Aufsichtsrats, der Aufsichtsrat ausgeschlossen werden. Auch einzelne Stimmberechtigte lassen sich bei den einzelnen Abstimmungspunkten ausschließen.

Der Online-Voting-Software von Conventex (GENOLIVE® Voting) unterliegt ein Stammverzeichnis, in welches die Stimmberechtigten importiert werden. Hier lässt sich auch die Anzahl der Stimmen pro Stimmberechtigten mit importieren. Ganz egal, ob ein Stimmberechtigter eine oder 5000 Stimmen hat. Bei der Abstimmung selbst werden alle Stimmen eines Stimmberechtigten aus dem Stammverzeichnis berücksichtigt. Bei einer gewichteten Abstimmung können diese Stimmanteile sogar auf unterschiedliche Abstimmungsoptionen verteilt werden.

Selbstverständlich können in das Stammverzeichnis neben Erststimmen auch Zweitstimmen importiert werden. Bei der Anlage der Abstimmungspunkte wird dann festgelegt, welche Stimmen gezählt werden sollen.

Stimmrechtsübertragungen sind mit GENOLIVE® Voting problemlos möglich. Sie können auch entscheiden, ob für übertragene Stimmen einzeln abgestimmt werden soll oder ob für alle übertragenen Stimmen gemeinsam abgestimmt werden soll.

Auch dies lässt sich mit GENOLIVE für digitale Wahlen realisieren. So kann eine Abstimmung über einen vorab festgelegten Zeitraum in ein Live-Event, digitales oder hybrides Event einfließen. Zunächst haben die Stimmberechtigten zwei Wochen Zeit abzustimmen und am Tag Ihrer Versammlung oder Vertreterwahl noch so lange, bis der Abstimmungspunkt geschlossen ist.

Bei der digitalen Wahl können wir Ihnen die Option anbieten, dass ein zurückziehen der abgegebenen Stimme so lange möglich ist, bis der Abstimmungspunkt geschlossen ist. Danach ist ein Zurückziehen nicht mehr möglich. Zudem lässt sich das Zurückziehen der Stimme nur realisieren, wenn es sich um eine offene Abstimmung handelt, da bei einer geheimen Abstimmung nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer die Stimme abgegeben hat.

GENOLIVE® Voting wurde nach BSI-CC entwickelt und erfüllt somit alle Voraussetzungen für rechtssichere digitale Abstimmungen und digitale Wahlen. Für jeden Abstimmungspunkt, auch die gesamte digitale Wahl erstellt die Software ein Revisionsprotokoll, wo alle wichtigen Dinge exakt dargestellt werden. Zudem wird die Wahl kryptografisch verschlüsselt, sodass sie nicht veränderbar ist.

Außerdem sorgen wir mit einer Reihe weiterer Maßnahmen für maximale Sicherheit:

  • Die technische Funktion wird durch einen kompletten Testlauf vor Beginn der Abstimmung sichergestellt
  • Alle Wähler:innen haben im Rahmen ihrer Anmeldung zur Veranstaltung die Möglichkeit, den Abstimmungsprozess auf ihrem Endgerät einmal auszuprobieren
  • Alle Daten die mit der Abstimmung zu tun haben, werden grundsätzlich nur SSL- verschlüsselt übertragen und nur auf einem ISO-27001-zertifizierten Server verwaltet
  • Die Wahlberechtigung ist über einen 15-stelligen Einladungscode sowie, auf Wunsch, ein zusätzliches Merkmal wie dem Geburtsdatum, der Kontonummer etc. geschützt
  • Nur der Wahlvorstand hat Kontrolle über die Abstimmung und kann einzelne Abstimmungspunkte zur Abstimmung freigeben oder wieder schließen
  • Die Entwertung des Stimmrechts und die Speicherung der Stimme sind technisch untrennbar miteinander verbunden, sodass es nicht dazu kommen kann, dass eine Stimme doppelt abgegeben werden kann oder ein Stimmrecht verwirkt wird, ohne dass die Stimme gespeichert wurde
  • Nur der Wahlvorstand hat Zugriff auf die Wahlergebnisse. Dies stehen pro Abstimmungspunkt bereit, sobald die jeweilige Abstimmung geschlossen wurde.
  • Möglichkeit zum Export ausführlicher, sprechender Archivierungsdaten mit kryptografischer Sicherheitskomponente für die Revisionssicherheit